DGB Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt
DGB/Simone M. Neumann
11.12.2011
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Seit Januar 2011 schreibt der Gesetzgeber vor, dass in Jobcentern Beiräte einzurichten sind. Die Regelungen lassen allerdings einen großen Handlungsspielraum durch die Träger vor Ort zu. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass in einigen Kommunen erhebliche Einflussmöglichkeiten für Gewerkschaften vorhanden sind; in anderen hingegen fast keine.
Grundlage einer wirksamen, sozial und ökonomisch nachhaltigen Arbeitsmarktpolitik vor Ort ist die aktive Einbeziehung der Gewerkschaften und Arbeitgeber in die tatsächlichen Entscheidungsprozesse.
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