Anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai fordert die Landesleiterin des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Sachsen-Anhalt, Susanne Wiedemeyer, dazu auf, mehr Menschen mit Behinderungen auszubilden und zu beschäftigen:
„Menschen mit Behinderungen sind in den Betrieben immer noch deutlich unterrepräsentiert. Die Corona-Pandemie hat die Ausgrenzung am Arbeitsmarkt noch verstärkt. Wenn Menschen mit Behinderungen einmal ihren Arbeitsplatz verloren haben, ist es für sie deutlich schwieriger, einen neuen zu finden. Sie sind häufiger und länger arbeitslos, obwohl sie im Durchschnitt gut qualifiziert sind.“
In Sachsen-Anhalt machen schwerbehinderte Menschen nur 3,4 Prozent aller Beschäftigten aus (private Arbeitgeber: 3,0 Prozent, öffentliche Arbeitgeber: 5,3 Prozent). Damit liegt das Bundesland deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent schwerbehinderter Beschäftigter. Dies geht aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2020 hervor.
Von den 4.406 Unternehmen (mit mehr als 20 Beschäftigten) in Sachsen-Anhalt, die diese Quote erfüllen müssen, ist in 1.300 Unternehmen kein einziger schwerbehinderter Beschäftigter angestellt. Das entspricht einer Quote von fast 30 Prozent.
Wiedemeyer weiter: „Die Unternehmen müssen die gesetzliche Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen ernst nehmen. Wenn Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen ausbilden oder beschäftigen, können sie auf vielfältige Unterstützungsangebote zurückgreifen: Lohnkostenzuschüsse, Finanzierung der Ausstattung des Arbeitsplatzes oder Begleitung durch Fachpersonal im Betrieb. Da viele Unternehmen noch zu zögerlich sind, braucht es stärkere Anreize. Diejenigen Unternehmen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sollten stärker in die Tasche greifen müssen.“
Der DGB fordert, die gesetzlich vorgesehene Abgabe für ausbleibende Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zügig und insgesamt anzuheben. Pro fehlendem Arbeitsplatz und Monat bedeutet das:
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht für Unternehmen mit einer Beschäftigungsquote von null Prozent eine Einführung einer vierten Staffel in der Ausgleichsabgabe vor.
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