PM 034-2016
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29.11.2016
Colourbox.de
Ab 1. Januar 2017 gilt das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II). Dann wird Pflegebedürftigkeit neu definiert, statt der bislang drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade, und es wird ein neues Begutachtungsverfahren angewandt.
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