PM 00028
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29.06.2010
Der DGB in Sachsen-Anhalt begrüßt die Entscheidung des Landgerichtes Magdeburg, wonach sich Arbeitgeber strafbar machen, wenn sie verbindliche Mindestlöhne unterlaufen. Das sei kriminell. Bisher wurden solche Fälle als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit Bußgeldern geahndet.
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